Kontakt

Erste Filmzensur

 
 

Die ersten Filme waren kaum abgedreht, da traten schon ihre Gegner auf den Plan und wetterten gegen das noch junge Medium. Tugendwächter und Moralapostel machten mobil, weil ihnen Filme wie „Pariserin im Bade“ und „Endlich allein“ (1897) „in ihrer unverhüllten Unzweideutigkeit und frivolen Speculation auf die Gelüste der Lebewelt zu weit (ging), um als öffentliche Schaustellungen zugelassen werden zu können“, wie es in einem Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger vom 19. Juli 1897 heißt. 

Tatsächlich gab es in den Anfangsjahren der Kinematographie noch keine Filmkontrolle. Umso eindringlicher erhoben Sittenwächter verschiedenster Couleur die Forderung nach einer Filmzensur. Allen voran machte der "Kölner Männerverein zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit“ auch „Volkswartbund“ genannt, gegen die „Schund-Kinos“ mobil. Im Jahre 1898 als interkonfessioneller Männerverein gegründet, hatte er sich dem Kampf gegen den „moralischen Verfall“, „Unsittlichkeit“ jeder Art, gegen „Schmutz und Schund“ und dem „Schutz der Jugend“ verschrieben. 

Mitglieder des Vereins kontrollierten „ehrenamtlich“ fast alle Filmvorführungen in den Kölner Kinos (1907 waren es schon elf). Wann immer es ihnen moralisch verwerflich erschien, erstatteten sie Anzeige bei der Polizei, um ein Vorführungsverbot zu erreichen. Die 60. Generalversammlung der Katholiken Deutschlands empfahl die „energische Selbsthilfe“ des Kölner Männervereins gegen die „Auswüchse des Kinematographen“ allen zu Nachahmung, um „gesetzliche Massnahmen zur Bekämpfung des Schundfilms“ durchzusetzen.

Erlaubniskarten und Genehmigungsvermerke

 

Tatsächlich dauerte es nicht lange, bis die ersten gesetzlichen Maßnahmen in Kraft traten. Am 1. Oktober 1908 erließ das Preußische Innenministerium eine Verordnung, wonach alle Filme vor ihrer Erstaufführung den örtlichen Polizeibehörden vorzulegen waren. Fortan durften also nur Filme, für die eine „Erlaubniskarte“ mit einem „Genehmigungsvermerk des Polizeipräsidenten“ ausgestellt wurde, öffentlich gezeigt werden.

In Köln waren bereits zuvor sämtliche Filme durch die Aktivitäten des Männervereins von der Polizei zensiert worden, wie der Kölner Polizeipräsident vermerkte: „Die Überwachung der kinematographischen Vorstellungen findet hier in der Weise statt, dass die Schausteller Programme der von ihnen beabsichtigten Darbietungen einreichen, diese dann auf Grund einer Äußerung des zuständigen Reviers, das sich über den Inhalt der betr. Darbietungen zu informieren hat, genehmigt werden und die Reviere Controlle darüber üben, dass nur genehmigte Bilder zur Vorführung kommen.“

Ab 1911 akzeptierte die Polizei in Köln auch „Erlaubniskarten“, die von der Berliner Polizeibehörde ausgestellt worden war. Zum einen gab es viele Verleiher, die in Köln und Berlin ihre Unternehmenssitze hatten, zum anderen schien die Berliner Prüfung das Verfahren sehr zu „vereinfachen und zu erleichtern“.