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Kölner Wochenschau - LKH SSK Interview Jupp_Kristin

Bundesrepublik Deutschland 1979, 32 min

 

Titel: Kölner Wochenschau - LKH SSK Interview Jupp_Kristin
Serie: Kölner Wochenschau

Inhalt

Drei Mitglieder des SSK, Jupp, Kristin und Werner, berichten über die Arbeit des Beschwerdezentrums des SSK, an das sich Patienten der Landeskrankenhäuser und Nervenkliniken wenden können, um ihren Beschwerden Nachdruck zu verleihen. Jupp, der mehr als zwölf Jahre Patient im Landeskrankenhaus Düren war, berichtet von seinem Aufenthalt im Landeskrankenhaus Düren und wie er schließlich zum SSK kam.

Sequenzen

00:00 – 02:12
Drei Mitglieder des SSK, Kristin, Werner und Jupp (ehemaliger Patient des Landeskrankenhauses Düren/Träger: Landschaftsverband Rheinland) sitzen im Hof (wo? beim SSK?). Kristin bittet Werner zu berichten, warum das Beschwerdezentrum des SSK für Heimpatienten gegründet wurde und wie die Arbeit abläuft. Werner schildert, dass die Gründung des Beschwerdezentrums darauf zurückzuführen sei, dass die zuständige Behörde, der Landschaftsverband Rheinland, den Beschwerden von Heiminsassen in der Regel nicht nachgegangen sei, im Gegenteil, oft seien diejenigen, die sich über die Bedingungen in den Heimen beschwerten, anschließend mit Medikamenten ruhig gestellt worden.
Aufgabe des Beschwerdezentrums des SSK sei es nun, den Beschwerden der Heiminsassen Nachdruck zu verleihen und sie öffentlich zu machen. Oft seien es Einzelne, die sich über unwürdige Behandlungen beschwerten, z.T. würden auch ganze Stationen von Ärzten unterdrückt, auch seien Einzelne zuweilen zu Unrecht im Heim. Konkrete Maßnahmen des Beschwerdezentrums: Öffentlichkeit herstellen, u.a. durch Flugblattaktionen und durch Unterstützung bei Anzeigen.

02:20 -04:32
Jupp, ein ehemaliger Heiminsasse berichtet, dass ohne die Hilfe des SSK Beschwerden oft gar nicht weitergeleitet wurden. Er selbst habe einen Brief heimlich einem Besucher geben können, der diesen dem Beschwerdezentrum des SSK überreichte. Beschwerdebriefe an das Gericht würden vom Landschaftsverband ebenfalls nicht zuverlässig weitergeleitet, und wenn doch, würden Verfahren oft eingestellt. Besuch sei nur durch enge Verwandte erlaubt, fremde Personen, etwa vom SSK, dürfen in der Regel nicht ins Heim.

04:47-06:08
Werner schildert, wie das „normale“ Beschwerdeverfahren beispielsweise über den Staatsanwalt, abläuft. In der Regel werde zuerst der Lanschaftsverband als Träger des Heimes informiert, der wendet sich dann an den behandelnden Arzt, über den sich ein Patient beschwert habe. Der wiederum wiegele die Beschwerde oft mit dem Argument ab, der Patient sei ein Querulant, und alles bleibe beim Alten. Zu allem Überfluss werde der Patient danach noch „ruhig“ gestellt, oder wie aus der LKH Düren bekannt, werde mit einer Verlegung nach Bedburg gedroht, wo die Missstände noch größer seien.

06:24 – 07:40
Jupp berichtet, obwohl bekannt gewesen sei, dass eine Beschwerde den SSK erreicht hatte, habe sich nichts geändert. Entweder wurde die Arznei erhöht, oder der Betroffene aus der Gruppe genommen und isoliert. Therapien fanden nicht statt, es wurde nur mit Medikamenten ruhig gestellt.

07:47 – 08:43
Kristin berichtet, wie der SSK Kontakt zu Patienten aufnimmt: mittels Flugblattaktionen vor den Heimen, je nach Situation werden Flugblätter auch über die Grundstücksmauern der Heime geschmissen, um die Patienten zu erreichen. Durch das Verteilen der Zeitung habe man ebenfalls Patienten auf das Beschwerdezentrum aufmerksam gemacht.

08:43 – 12:01
Jupp berichtet über Reaktionen der Pfleger („die waren sauer“). Er selbst hat mehrere Flugblätter erhalten und dann auch an das Beschwerdezentrum des SSK geschrieben und die Missstände in der Nervenklinik Düren geschildert. Er wurde daraufhin auf eine halboffene Station verlegt, was bereits eine Verbesserung war. Kurz darauf besuchte ihn mehrmals ein Rechtsanwalt aus Köln, der vom SSK beauftragt war. Jupp erteilte ihm die Vollmacht, ihn zu vertreten. Wenige Tage später fand eine Fernsehdiskussion statt, an der auch der Rechtsanwalt teilnahm. Am nächsten Tag wurde Jupp fristlos entlassen und erhielt Hausverbot. Daraufhin fuhr Jupp zum SSK, wo er immer noch lebt.

12:11 – 14:34
Jupp berichtet, wie er ins Heim gekommen ist. Als uneheliches Kind kam er nach der Geburt ins Waisenhaus, durchlief mehrere Heime, war in Erziehungsanstalten, ist ausgebrochen, klaute eine Handtasche, kam in Untersuchungshaft in den Klingelpütz und wurde zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt. Nach 10 Monaten Untersuchungshaft kam er in die Nervenklinik nach Düren und war mehr als 12 Jahre dort. 1969 entwich er, war ein Jahr im Gefängnis, kam dann wieder in die Nervenklinik.

14:37-17:05
Jupp berichtet, wie er im Heim behandelt wurde: als „Querulant“ erhielt er Medikamente zum „Ruhigstellen“. Wenn er Medikamente verweigerte, wurden sie zwangsweise eingegeben. Unter der Wirkung von Medikamenten schlief er überwiegend. Die Diagnose der Ärzte lautete: Schwachsinn, Hirnschaden, Stimmungs-labil, aggressiv, nicht einsichtig in sein Krankheitsbild.

17:10 – 19:45
Jupp berichtet über den Tagesablauf im Heim. 7.00 Uhr Aufstehen, Frühstück, anschließend Arbeit im Keller für die Fa. Priem, u.a. Knöpfe zählen für einen Lohn von 20 DM, später bis zu 40 DM für einen Monat Arbeit. In Haus 5 (geschlossene Abteilung) gab es nur Arbeiten für die Fa. Priem. Wer nicht arbeiten konnte, weil er unter zu starkem Medikamenteneinfluss stand, erhielt eine sog. Beschäftigungstherapie.

20:03-21:49
Frage aus dem Off: Was geschah, wenn jemand diese Art der Arbeit verweigerte und nach einer „sinnvollen“ Arbeit fragte?
Antwort Jupp: Man wurde isoliert, bekam eine Spritze, konnte an Veranstaltungen etc. nicht mehr teilnehmen, durfte nicht rauchen, keinen Besuch empfangen. Es folgte sofort die Strafe und die Drohung, nach Bedburg verlegt zu werden.

21:49-23:00
Kristin: Sind Patienten auch entlassen worden?
Jupp: Die meisten waren jahrelang im Heim. Bis in die 1960er Jahre wurde kaum jemand entlassen, erst in den 1970er Jahren war das möglich. Wir waren 120 Patienten in Haus 5 (geschlossene Abt.). da wurden Notbetten aufgestellt. Von Entlassung war keine Rede, da kamen noch Leute hinzu.

23:30-32:15
Werner: Wer kam als Patient in Haus 5?
Jupp: In Haus 5, der geschlossenen Abt., waren „Gerichtspatienten“. Es waren Eierdiebe, auch schwere Fälle, aber auch Leute, die gar nicht dorthin gehörten, weil sie Außenseiter der Gesellschaft waren und in den Erziehungsanstalten untragbar waren. Einmal jährlich wurde das vom Gericht überprüft, indem der Arzt das Gutachten vorlegte etc., danach musste man in der Regel weiterhin dort bleiben. Man konnte sich gegen den Beschluss beschweren, aber meist ohne Erfolg. Ich habe es mehrmals erfolglos versucht.
Viele haben aus Verzweiflung Selbstmord verübt. Auch Jupp versuchte sich umzubringen, nachdem er nach einer erneuten gerichtlichen Überprüfung weiterhin im Landeskrankenhaus bleiben musste. Er wurde rechtzeitig gerettet. Daraufhin wurde er monatelang medikamentös ruhig gestellt. Jahrelang ging es medikamentös auf und ab. Jupp erzählt von einem Freund, der sich ebenfalls versuchte umzubringen und von anderen Heiminsassen, die Selbstmord begingen.

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Weitere Angaben

Format: Open reel Videoband
Farbe: s/w
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