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Ein Skandalfilm

 
 

Der Film „Die Sünderin“ von Willi Forst provozierte 1951, weil Hildegard Knef darin in einer Nacktszene zu sehen war, einen Skandal – in seltener Einmütigkeit lehnten Presse und Kirche den Film ab. 

Trotz des Boykotts von Seiten der „Kölnischen Rundschau“ und des „Kölner Stadt-Anzeigers“, die die „Die Sünderin“ in ihren Kinorubriken nicht besprachen, spielte der „Schwerthof“ in der Zeppelinstraße den Film vor ausverkauftem Haus. Das von den Kirchenkanzeln verlesene Mahnwort von Erzbischof Joseph Kardinal Frings und die Versuche von Mitgliedern katholischer Organisationen, gewaltsam in das Kino einzudringen und durch Stinkbomben die Sonntagsvorstellung zu stören, sorgten erst recht für weiteren Zulauf. 

Kulturdezernent Wilhelm Steinforth fragte daraufhin beim Oberstadtdirektor nach, ob es eine Rechtsgrundlage für ein Verbot des Films gebe. Nach eingehender Beratung mit dem Referenten des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen erhielt Steinforth am 21.3.1951 durch die Rechts- und Sicherheitsverwaltung der Stadt die Antwort, dass die Aufführung des Films verfassungsmäßig, die Störung dagegen verfassungswidrig sei. Eine Zensur des Films durch die Verwaltung wurde damit nicht gestattet. Um ähnliche Unbill zukünftig zu vermeiden, empfahl das Ministerium der Stadt: „Wenn eine wirksame Sichtung des Filmschaffens bereits im Stadium der Produktion stattfinden könnte, wäre ein gesetzlicher Schutz gegen das Entstehen moralisch und sittlich bedenklicher Filme gegeben.“