Kölner Wochenschau - Russel Tribunal Spitzel
Bundesrepublik Deutschland 1979, 13 min
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Titel: Kölner Wochenschau
Video Werkstatt Bornheim
Wanzen, Spitzel & Computer
Transparent: III. Intern. Russel-Tribunal. Zur Situation der Menschenrechte in der BRD
Das 3. Russel-Tribunal fand zwischen 1978 und 1979 statt und befasste sich mit Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland, mit Sitzungen in Frankfurt-Harheim (28.März bis 4.April 1978) und Köln-Mülheim (3.bis 8. Januar 1979).
Hans Georg Faust, Journalist, berichtet vor dem Tribunal von seinen Erfahrungen mit dem Staatsschutz, nachdem ihm vorgeworfen worden war, dass er Akten über den Atomwissenschaftler Klaus Traube an den Spiegel weitergegeben hatte.
Am 28.2.1977 brachte der Spiegel die Titelgeschichte: Lauschangriff auf Bürger T.
Dazu der Kommentar von Heinrich Pachl (Mitglied der Kölner Wochenschau) aus dem Off:
T. war der Atomwissenschaftler Klaus Traube. Der Verfassungsschutz argwöhnte, dass Terroristen mit Hilfe Traubes an gefährliches atomares Material herankommen konnten und starteten gegen ihn einen sog. Lauschangriff. Sie brachen in sein Wohnhaus ein und brachten eine Wanze an. Nachdem der Spiegel den Skandal veröffentlicht hatte, forschten Innenministerium und Verfassungsschutz nach der undichten Stelle. Ende des Kommentars.
Weiter berichtet Hans Georg Faust:
Ihr Verdacht fiel auf den Journalisten Hans Georg Faust, der seit Jahren zu den Aktivitäten des Verfassungsschutzes recherchierte und dazu ein Buch veröffentlichen wollte.
Faust wurde nach der Veröffentlichung des Spiegel-Artikels observiert, wegen verfassungsfeindlicher Sabotage verhaftet, saß drei Wochen in Ossendorf in Isolationshaft. Der Bundesgerichtshof setzte schließlich den Vorwurf der Sabotage außer Kraft und am Ende lautete die Anklage beim Amtsgericht in Siegburg: Weitergabe von unbefugten Materialien. Nach einer Haftprüfung kam er frei, wurde erneut festgenommen, da die Staatsanwaltschaft gegen die Haftverschonung Beschwerde eingelegt hatte. Er saß erneut zwölf Tage im Gefängnis, kam wieder frei, musste aber Pass und Ausweis abgeben. Die Anklage lautete schließlich: Unbefugte Weitergabe der Traube-Akten an den Spiegel und psychische Beihilfe.
Am Ende gab es zwei Gerichtsbeschlüsse:
Faust wurde vom Landgericht Bonn und in letzter Instanz vom Oberlandesgericht Köln freigesprochen, da es keinen Anlass für die Vorwürfe gab und er zu Unrecht verfolgt worden war. Durch die Verdächtigungen verlor er seinen Job als Journalist. Es kam zur Kündigung in „gegenseitigem Einvernehmen“.
Weitere Angaben
Format: Open reel Halb Zoll Band
Farbe: s/w